Sie als Eltern unterliegen, genau wie Lehrkräfte und weitere Mitarbeiter dieser Schule, der Informations- und Meldpflicht – nach dem neuen, seit 1. Januar 2001 geltenden Infektionsschutzgesetz (LfSG) - , falls bei Ihrem Kind eine nachfolgend aufgeführte Krankheit auftritt oder vorliegt.

Kopflausbefall, Krätze (Skabies), Ansteckende Borkenflechte (Impetigo), Tuberkulose, Diphterie, EHEC Enteritis, Ruhr (Shigellose), Cholera, Typhus, Paratyphus, Polio, Pes, VHF (virusbedingtes, hämorrhagisches Fieber), Hepatitis A, Keuchhusten, Masern, Scharlach, Streptokokkenangina, Mumps, Windpocken und Coronavirus-Erkrankung (COVID-19).

Wir bitten Sie also, diese Informationen sorgfältig zu lesen und im Interesse Ihres eigenen Kindes, aller weiteren Kinder, die diese Schule besuchen und aller anderen hier tätigen Personen uns entsprechend zu informieren, selbst dann, wenn nur ein Verdacht auf eine Erkrankung vorliegt.

Hygieneplan der Wetzbachtalschule - Coronavirus-Erkrankung (Covid-19)