Aufgaben der Schulkonferenz:
Sie hat Entscheidungs- und Anhörungsrechte, die in den § 129 +130 HSchG festgelegt sind.
Anzuhören ist sie:
- vor der endgültigen Beauftragung des Schulleiters
- vor der Einrichtung eines Schulversuches
- vor Entscheidungen über die Schulorganisation
- vor wichtigen Entscheidungen des Schulträgers über Schulbeförderung und Schulwegsicherung
- bei Erweiterung, Teilung, Schließung von Klassen
- bei Angebot einer Vorklasse, Sprachheilklasse, etc.
- bei großen baulichen Maßnahmen
- bei Namensgebung der Schule
Zu entscheiden hat sie:
- über das Schulprogramm
- über Grundsätze über die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote
- über den Verzicht auf Ziffernnoten
- über Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- über Grundsätze für die Mitarbeit von anderen Personen im Unterricht
- über den schuleigenen Haushalt
- über die Schulordnung
Wahl zur Schulkonferenz für die Zeit von Oktober 2023
bis Oktober 2025
Aus der Lehrerschaft wurden am 11. Oktober 2023 gewählt:
Föhre, Kerstin
Gerth, Marie
Günther, Susanne
Kretschmer, Anja
Ungewiß, Andrea
Vertreterinnen und Vertreter:
Langemeyer, Daniel
Viau, Sophie