HYGIENEPLAN FÜR DIE
GRUNDSCHULE WETZBACHTALSCHULE NAUBORN MIT AUßENSTELLE SCHWALBACH
Anwendungsbereich |
Dieser Hygieneplan regelt die Einzelheiten für die Hygiene. Er ist gleichzeitig Dienstanweisung und Bestandteil der Schulordnung. |
Die Hygiene ist ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprophylaxe. Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und Verhaltensweisen, mit dem Ziel, Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung des Menschen und der Umwelt zu dienen. Die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes haben den Anspruch, zur Gesunderhaltung der Schüler und der Schulbediensteten, insbesondere zur Vermeidung von ansteckenden Krankheiten im täglichen Zusammenleben beizutragen. Nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Kindereinrichtungen deshalb seit 2001 verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Die Ausarbeitung soll unter Berücksichtigung der folgenden Schritte erfolgen: § Infektionsgefahren analysieren § Risiken bewerten § Risikominimierung ermöglichen § Überwachungsverfahren festlegen § den Hygieneplan turnusmäßig überprüfen § Dokumentations- und Schulungserfordernisse festlegen Der Hygieneplan ist jährlich hinsichtlich Aktualität zu überprüfen. Die Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen im Rahmen der Eigenkontrolle erfolgt u. a. durch Begehungen der Einrichtung routinemäßig mindestens jährlich sowie bei aktuellem Bedarf. Die Ergebnisse werden bei Veränderungen schriftlich dokumentiert. Der Hygieneplan muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar sein. |
Regelmäßige Unterweisungen |
Alle Lehrkräfte und beschäftigte Personen, die in Schulen Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben und Kontakt mit den dort Betreuten haben, sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren von ihrem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 Infektionsschutzgesetz zu belehren. Über die Belehrung ist ein Protokoll zu erstellen, das beim Arbeitgeber für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren ist. |
Gesundheitliches Wohlergehen |
Sollte es während der Schul-, Unterrichtzeit zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kommen, ist die Schulleitung darüber zu informieren. Jede im Unterricht erworbene Verletzung ist im Sekretariat zu melden und dort in das Verbandsbuch einzutragen. Bei Infektionskrankheiten ist gem. § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu verfahren. |
Hygiene in Unterrichtsräumen |
Nach jeder Schulstunde ist in den Klassenräumen eine ausreichende Lüftung durch Querlüftung/Stoßlüftung (!) durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, sofern keine Absturzgefahr besteht. |
Schulreinigung |
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Die Schulreinigung aller Schulbereiche erfolgt von den Reinigungskräften entsprechend ihres Arbeitsplanes. Der Hausmeister prüft die Einhaltung der Vorgaben des Plans und führt ggf. Beratungen durch. Bei der Reinigung festgestellte Auffälligkeiten werden dem Schulhausmeister mitgeteilt (Beschädigungen an der Einrichtung, Störungen an Installationen, Auffälligkeiten bei der Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln). |
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Bodenreinigung |
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Auf die einleitenden Bemerkungen zur Schulreinigung wird verwiesen. Soweit möglich sind die Fußböden von den Schülern zum Unterrichtsende grob zu reinigen. Bei Nassreinigungen ist darauf zu achten, dass keine Pfützen nach der Reinigung auf dem Fußboden zurückbleiben, welche Rutschgefahren mit sich bringen. Für Reinigungsmittel ist ein abschließbarer Aufbewahrungsort vorzusehen. |
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Hygiene im Sanitärbereich |
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Die Handwaschbecken sind mit hygienisch einwandfreien Handtrocknungseinrichtungen sowie mit Spendervorrichtung für Flüssigseife auszustatten. Gemeinschafts- Stückseife und Gemeinschaftshandtücher sind nicht zulässig. Die Reinigung und das Instandhalten der Entlüftungseinrichtungen in den Sanitärbereichen müssen regelmäßig erfolgen. Die Überprüfung erfolgt durch das Reinigungspersonal und den Hausmeister. Trinkwasserhygiene Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht erfolgt. Alle drei Wochen ist das Trinkwasser, sofern es dem menschlichen Genuss dienen soll, etwa fünf Minuten beziehungsweise bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz ablaufen zu lassen, um die Leitungen zu spülen. Verantwortlich ist der Hausmeister. |
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Erhöhte Ansteckungsgefahr Verhalten im Fall einer Pandemie in der Schule |
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In diesem Fall werden die Anweisungen des Kultusministerium/Sozialministeriums/Staatlichem Schulamt und dem Schulträger befolgt und entsprechende Vorkehrungen im Falle einer Notunterrichtsversorgung getroffen. Es werden alle bisher beschriebenen Hygienemaßnahmen eingehalten bzw. angepasst. Das Schulpersonal unterrichtet bzw. betreut die Schüler in Kleingruppen. Der Mindestabstand von 1,50 Meter wird während des Unterrichts und in den Pausen eingehalten. Virusinfektionen – Hygiene schützt! Die wichtigsten Hygienetipps: Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer. Ein Papiertaschentuch bitte nur einmal benutzen! Drehen Sie sich am besten weg, wenn Sie husten oder niesen müssen! Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren. Halten Sie ausreichend Abstand zu Menschen, die Husten, Schnupfen oder Fieber haben – auch aufgrund der andauernden Grippe- und Erkältungswelle. Vermeiden Sie Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) – wenn Sie andere Menschen begrüßen oder verabschieden. Waschen Sie regelmäßig und ausreichend lange (mindestens 20 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife – insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten. |
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Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers (siehe auch DGUV Information 202-059: Erste Hilfe in Schulen) |
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Bei Bagatellwunden ist die Wunde vor dem Verband mit Leitungswasser ( Trinkwasser ) zu säubern. Der Ersthelfer hat dabei Einmalhandschuhe zu tragen und sich vor sowie nach der Hilfeleistung die Hände zu desinfizieren. Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind unter Verwendung von Einmalhandschuhen mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Tuch zu reinigen und die betroffene Fläche anschließend nochmals regelgerecht zu desinfizieren. Der Hausmeister leistet dabei Unterstützung. Erste -Hilfe -Inventar Geeignetes Erste- Hilfe Material enthalten: · ein Großer Verbandkasten nach DIN 13169 " Verbandkasten E" · ein Kleiner Verbandkasten nach DIN 13157 " Verbandkasten C" Der Verbandskasten ist regelmäßig auf seine Vollständigkeit und Verfalldaten zu überprüfen und der Inhalt ggf. zu ergänzen bzw. zu ersetzen. Verbrauchte Materialien (z.B. Einmalhandschuhe oder Pflaster) sind umgehend zu ersetzen, regelmäßige Bestandskontrollen der Erste- Hilfe Kasten sind durchzuführen. Für die Klassenverbandskästen ist der jeweilige Klassenlehrer verantwortlich. Für die größeren Verbandskästen in Sekretariat, Fachräumen und Turnhalle obliegt die Verantwortung dem Schulhausmeister in Absprache mit der Schulleitung. Die Krankenliege ist, wenn keine Papierauflage aufliegt, nach jeder Benutzung bei sichtbarer Verschmutzung zu reinigen und zu desinfizieren. |
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Notrufnummern
Das Giftinformationszentrum in Mainz ist zuständig für die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz. www.giftinfo.uni-mainz.de - Medizinische Klinik und Poliklinik der Universität Mainz, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz |
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Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen, Meldung |
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Nach § 34 IfSG bestehen eine Reihe von Tätigkeits- und Aufenthaltsverboten, Verpflichtungen und Meldungsvorschriften für Personal, Betreute und verantwortliche Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, die dem Schutz vor der Übertragung infektiöser Erkrankungen dienen, ausführlich dargestellt im „IfSG-Leitfaden für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen“. |
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Sonderfragen |
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Bei Feuchtigkeitsschäden und ggf. vorkommendem Schimmelpilzbefall an Duschwänden und Fugen im Sanitärbereich ist der Befall fachgerecht zu beseitigen. Bei raumlufthygienisch bedeutsamen Fragen wie Schimmelbefall von Wänden, Böden und Decken oder Emission von Raumluftschadstoffen (z.B. Losungsmittel von Farben und Klebern) ist zunächst die Ursache zu ermitteln, da sonst keine längerfristig wirksamen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. Bei größeren Problemen sollte eine Besichtigung durch den Schulträger bzw. das Gesundheitsamt eingeleitet werden. Vor beabsichtigten Raumluftmessungen hinsichtlich Lösungsmittel, Mineralfasern o. ä. sollte in jedem Fall das Gesundheitsamt eingeschaltet werden. |
Dieser Hygieneplan wird jährlich zu Schuljahresbeginn evaluiert und bei Bedarf angepasst: Datum: 23.04.2020 Unterschrift: gez. Michael Kempf |
Anhang s.u.: Reinigungsplan Klassenräume
Dokumentationspflichten Infektionsschutz
Reinigungsplan Klassenräume
Was |
Wann |
Wie |
Womit |
Wer |
Händewaschen |
nach Toilettenbenutzung, Schmutzarbeiten, vor Umgang mit Lebensmitteln, bei Bedarf |
Auf die feuchte Hand geben und 1 Minute mit Wasser aufschäumen und waschen |
Waschlotion |
Lehrkräfte und Schüler |
Händedesinfektion |
nach Kontamination mit Blut, Stuhl, Urin |
3-5 ml auf der Haut gut verreiben |
Händedesinfektionsmittel |
Lehrkräfte und Schüler |
Lüftung im Klassenraum |
immer in den Pausen |
5 min Stoßlüften |
Fenster öffnen |
Lehrkräfte |
Abfälle im Klassenraum |
täglich |
Entsorgung in die Mülleimer |
Abfallbeutel |
Reinigungspersonal |
Fußboden, Flure |
Täglich/ 3x wöchentlich/nach Reinigungsplan des Schulträgers |
feucht wischen |
Reinigungslösung |
Reinigungspersonal |
Fußboden Waschräume |
Täglich /nach Reinigungsplan des Schulträgers |
feucht wischen |
Reinigungslösung |
Reinigungspersonal |
Handlauf, Türklinken, Fenstergriffe, Lichtschalter, Möbelgriffe, Tische, Fensterbänke |
bei Verschmutzung sofort sonst nach Reinigungsplan des Schulträgers |
feucht abwischen |
Reinigungslösung |
Reinigungspersonal |
Toiletten |
bei Verschmutzung sofort sonst täglich / nach Reinigungsplan des Schulträgers |
feucht wischen mit gesonderten Reinigungstüchern für Kontaktflächen und Aufnehmer für Fußboden |
Reinigungslösung |
Reinigungspersonal |
Turnhalle |
Täglich/ 3x wöchentlich/nach Reinigungsplan des Schulträgers |
feucht wischen |
Reinigungslösung |
Reinigungspersonal |
Fenster |
regelmäßig nach Bedarf, mindestens jedoch 1-2x jährlich |
feucht wischen |
Reinigungslösung |
Fachfirma |
Reinigungsgeräte, Tücher, Wischbezüge |
1 x wöchentlich
|
feucht wischen |
Reinigungslösung |
Reinigungspersonal |
Dokumentationspflichten Infektionsschutz
Was |
Wann |
dokumentiert am |
Wer |
Information der Eltern über ihre Mitwirkungspflichten, Besuchsverbote und Verhaltensmaßnahmen bei Erkrankungen, siehe Seite 7-9 des IfSG-Leitfaden (Ausgabe 2007) für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen und Merkblatt des Gesundheitsamtes des HTK zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen |
Bei jeder Neuaufnahme von Schülern (z. B. Schuljahresbeginn) |
Datum Unterschrift |
Schulleiter / Sekretariat |
Meldung nach § 34 Abs. 6 IfSG, meldepflichtige Infektionskrankheit an das zuständige Gesundheitsamt; siehe Seite 9 des IfSG-Leitfaden (Ausgabe 2007) für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen |
Sofort
bei Kenntnis einer Neu- Erkrankung |
Schulleiter |
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Information der Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz, siehe Seite 10-12 des IfSG-Leitfaden (Ausgabe 2007) für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen |
Alle zwei Jahre |
Datum Unterschrift |
Schulleiter |
Information werdender Mütter und Gefährdungsbeurteilung (Lehrkräfte, Bedienstete und Schülerinnen) zu Infektionsgefahren in Schulen, siehe Flyer des HMAFG „Mutterschutz für Beschäftigte in Schulen und in der Kinder- und Jugendbetreuung“ Stand 12-2009 |
Sofort bei Kenntnisnahme
der Schwangerschaft Mutterschutzmeldung |
Datum der Gefährdungsbeurteilung und Information |
Schulleiter (Stellvertreter) |
Verbandbuch
|
Bei Verletzungen im Schulalltag |
Am Unfalltag |
Sekretariat |
Überprüfung des Erste-Hilfe-Materials (Verbandkasten) |
Regelmäßig nach Bedarf |
Täglich/ wöchentlich/ monatlich |
Klassenlehrer, Schulhausmeister, Schulleitung |
Aktualisierung des Hygiene- und Reinigungsplans
|
bei Veränderung |
Datum Unterschrift |
Schulleiter (Stellvertreter) |
Quellen: Infektionsschutzgesetz „IfSG-Leitfaden“ Ausgabe 2007 für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen
„Mutterschutz für Beschäftigte in Schulen und in der Kinder- und Jugendbetreuung“ , Flyer des HMAFG - Stand 12-2009
Merkblatt des Gesundheitsamtes des HTK zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
Meldeformular Benachrichtigungspflichtige Krankheiten gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz, Flyer „Frische Luft in Schulen“ Stadtgesundheitsamt Frankfurt – 2006