Das Tragen von Uhren, Armbändern, Ketten, Ohrringen und auch Ohrsteckern ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zulässig. Schülerinnen und Schüler, die dagegen verstoßen, werden vom Sportunterricht ausgeschlossen. Bitte tragen Sie entsprechend dafür Sorge, dass an den Tagen, an denen Sportunterricht bzw. Schwimmen stattfindet, Ihr Kind keinen Schmuck trägt.