Aufgaben der Schulkonferenz:
Sie hat Entscheidungs- und Anhörungsrechte, die in den § 129 +130 HSchG festgelegt sind.

Anzuhören ist sie:

  • vor der endgültigen Beauftragung des Schulleiters
  • vor der Einrichtung eines Schulversuches
  • vor Entscheidungen über die Schulorganisation
  • vor wichtigen Entscheidungen des Schulträgers über Schulbeförderung und Schulwegsicherung
  • bei Erweiterung, Teilung, Schließung von Klassen
  • bei Angebot einer Vorklasse, Sprachheilklasse, etc.
  • bei großen baulichen Maßnahmen
  • bei Namensgebung der Schule

Zu entscheiden hat sie:

  • über das Schulprogramm
  • über Grundsätze über die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote
  • über den Verzicht auf Ziffernnoten
  • über Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • über Grundsätze für die Mitarbeit von anderen Personen im Unterricht
  • über den schuleigenen Haushalt
  • über die Schulordnung

 

Wahl zur Schulkonferenz für die Zeit von Oktober 2023
bis Oktober 2025

Aus der Lehrerschaft wurden am 11. Oktober 2023 gewählt:

Föhre, Kerstin

Gerth, Marie

Günther, Susanne

Kretschmer, Anja

Ungewiß, Andrea

 

 Vertreter:

Langemeyer, Daniel 

Viau, Sophie